Satzung des Vereins „M.W.A.N.Z.A.“

§ 7. Mitgliedschaft

1. Mitglieder können natürliche und juristische Personen sein. Uber den Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. Lehnt der Vorstand den Aufnahmeantrag ab, entscheidet endgültig die Mitgliederversammlung.

2. Der Austritt ist schriftlich gegenüber dem Vorstand zu erklären, wobei übernommene Aufgaben in angemessener Frist ordnungsgemäß abzuschließen bzw. zu übergeben sind.

3. Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn es in grober Weise gegen die Satzung oder die Interessen des Vereins verstoßen hat. Über den Ausschluss entscheidet die
Mitgliederversammlung nach Anhörung des Mitglieds mit einfacher Mehrheit.

4. Alle natürlichen und juristischen Personen, die Mitglied des Vereins sind, haben je eine Stimme und gleiches Stimmrecht.

5. Eine Vertretung in der Stimmabgabe ist nur soweit zulässig, als ein Mitglied jeweils nur ein anderes Mitglied durch eine schriftliche Vollmacht vertreten kann.