Satzung des Vereins „M.W.A.N.Z.A.“

§ 5. Organe des Vereins

1. Der Vorstand
2. Die Mitgliederversammlung

§ 6. Der Vorstand

1. Er besteht aus:
  a) dem/der Vorsitzenden
  b) dem/der stellvertretenden Vorsitzenden
  c) dem/der Schatzmeister/in
  d) dem/der Schriftführer/in

2. Der Vorstand regelt die Geschäfte im Rahmen der Satzung und der Beschlüsse der Mitgliederversammlung.

3. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch einVorstandsmitglied jeweils allein vertreten.

4. Der Vorstand beruft die Mitgliederversammlung ein.

5. Er legt der Mitgliederversammlung jährlich einen Tätigkeits- und Geschäftsbericht vor.

6. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von vier Jahren gewählt. Er bleibt bis zur Wahl eines neuen Vorstands im Amt.

7. Vorstandsmitglieder können vor Ende der regulären Amtszeit durch ein Misstrauensvotum der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen abgewählt werden. Auf dieser
Mitgliederversammlung hat die Wahl der neuen Vorstandsmitglieder zu erfolgen.

8. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder des Vorstandes anwesend sind.

9. Satzungsänderungen, die von Behörden aus Gründen des Steuer- und Gemeinnützigkeitsrechts oder aus Gründen des Vereinsrechtes verlangt werden, können vom Vorstand ausgeführt werden. Die
Änderung wird der nächsten Mitgliederversammlung vorgetragen.