Satzung des Vereins „M.W.A.N.Z.A.“
§ 3.Maßnahmen zur Förderung des Vereinszwecke
Der Verein erfüllt seine Aufgaben insbesondere durch:
- finanzielle Unterstützung im Bildungs- und Sozialbereich, im Gesundheitswesen, bei Umweltmaßnahmen und zur Förderung derInfrastruktur,
- Geld- und Sachzuwendungen an bedürftige Menschen
- Austausch von Personen, Informationen, Ideen zwischen Würzburg und der Region Mwanza,
- Förderung von Briefpartnerschaften, Schul- und Vereinspartnerschaften
- Erstellung und Verbreitung von Informationsmaterial und Durchführung von Informationsveranstaltungen,
- Unterstützung und Durchführung praktischer Projekte der Völkerverständigung,
- Auswertung der gewonnenen Erfahrungen,
- Zusammenarbeit mit und Unterstützung von anderen staatlichen, religiösen oder Nichtregierungsinstitutionen oder -initiativen, die den oben genannten Zwecken verbunden sind,
- Öffentlichkeitsarbeit.
Soweit die Verwendung der Mittel oder Aktionen in der Region Mwanza nicht selbst überwacht werden kann, bedient sich der Verein einer Vertrauensperson oder Institution vor Ort, die sich schriftlich verpflichtet, den Zwecken des Vereins entsprechend zu handeln und die Ausgaben vereinsgerecht abzuwickeln.
§ 4. Haushalt und Finanzen
Die zur Erfüllung des Vereinszweckes notwendigen Mittel werden bestritten aus:
1. allgemeinen Spenden
2. Mitgliederbeiträgen
Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die mit einem Ehrenamt betrauten Mitglieder haben nur Anspruch auf Ersatz tatsächlich erfolgter Auslagen.